Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung gemäß § 31 SGBVIII. Die SPFH richtet sich an Eltern, auch alleinerziehende Mütter und Väter sowie dessen Kinder, die sich in einer schwierigen Lebenslage oder in einer Krise befinden. Die Familien erhalten von uns eine intensive Begleitung und Betreuung bei der Bewältigung von Alltagsschwierigkeiten oder Erziehungsproblemen, sowie eine intensive Unterstützung bei der Lösung von Konflikten und Krisen. Ziele der SPFH ist die Stärkung der Selbsthilfepotenziale sowie die Verbesserung und Stabilisierung des gesamten Familiensystems. Die vorhandenen Ressourcen der Familie sollen aktiviert und gestärkt, sodass Probleme eigenständig bewältigt werden können. Die Unterstützung von Familien im Alltagsleben während des gesamten Hilfeprozess steht somit  im Vordergrund. Der Erhalt der Familie ist ein wichtiger Bestandteil bei dieser Form der Hilfe.


Erziehungsbeistandschaft (EB)

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung gemäß § 30 SGBVIII. Eine Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe für Kinder und Jugendliche oder auch für junge Volljährige, die Probleme im Elternhaus, in der Schule oder im Freundeskreis haben. Die möglicherweise Schwierigkeiten haben ihren Alltag zu strukturieren und zu bewältigen. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche dabei ihre Alltagsschwierigkeiten zu bewältigen. Wir begleiten und fördern diese bei ihrer individuellen Entwicklung ihrer Persönlichkeit  und der Stärkung ihres Selbstwertgefühls. Die Einbindung des sozialen Umfeldes ist ein wesentlicher Bestandteil bei dieser Form der Hilfe. Der Zusammenhalt der Familie soll gestärkt und der Erhalt der Familie soll  angestrebt werden. Ein weiter wichtiger Aspekt ist auch hier die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe.